Wir machen aus dem Rathaus ein “Radhaus”

Vom Rathaus zu Radhaus - Fahrradinfrastruktur für Kommune und Gemeinde

Zum kommunalen Ausbau von Radverkehr und Infrastruktur

Kommunen sitzen derzeit wohl alle im selben Boot. Autoverkehr wird immer mehr, die Belastung für die Menschen UND für die Geldbörse wird immer größer und der Ruf nach Ausbau von Rad-Infrastruktur wird immer lauter. Das ist auch gut so, Radverkehr bzw. der punktuelle Wechsel vom Auto auf das Rad oder E-Bike ist nicht nur auf dem Papier eine vielschichtige Problemlösung.

“Schnell von A nach B” – Radwegausbau und Radschnellverbindungen

Soll das Rad oder E-Bike eine ernstzunehmende Alternative zum Auto in Sachen Alltagsmobilität werden, braucht es gezielten Ausbau von Radwegenetzen und Radschnellverbindungen. Wann steige ich sicher nicht vom Auto aufs Rad um? Wenn ich 1. langsamer bin, 2. unsicher unterwegs bin und 3. unkomfortabel unterwegs bin. Ergo: der Ausbau und die Investition in Radwege und Radschnellverbindungen machen doppelt und dreifach Sinn. Die gute Nachricht? Es gibt attraktive Förderungen, die Investitionen in diesem Bereich mit öffentlichen Geldern abzufedern.

Förderfähige Kosten können bei Radwegeausbau und Radschnellverbindungen mit bis zu 40% gefördert werden. In Summe ist eine maximale Förderung von € 100,- pro Einwohnerin der Kommune förderbar. Wichtig ist das Vorhandensein einer Rad-Strategie, eines Konzeptes oder eines Masterplans “Rad” auf Ebene der Region oder des Bundeslandes. Sind die Voraussetzungen erfüllt, steht Ihrem Vorhaben beim Ausbau der Radinfrastruktur nichts im Wege. Stellt sich noch eine Frage:

Was ist eine Radschnellverbindung?

  • Festlegung Verbindungen (min. 5 km) in Planungsdokumenten des Bundeslandes
  • Potenzial von mind. 2.000 Radfahrenden pro 24 h
  • Direkte, weitgehend Umweg- und steigungsfreie Linienführung (max. 6 %)
  • Niveaufrei mit dem KFZ-Verkehr bzw. Bevorrangung an niveaugleichen Kreuzungen
  • Ausreichende Verkehrsraumbreite
  • Sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten
  • Schutzstreifen zur KFZ-Fahrbahn bei straßenbegleitendem Radweg
  • Hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)

https://www.klimafonds.gv.at/call/aktionsprogramm-klimaaktiv-mobil-aktive-mobilitaet-und-mobilitaetsmanagement/

“Sicher verwahren” – Abstellanlagen und Fahrradparken

Wer schnell und effizient mit dem Rad oder E-Bike unterwegs ist, kommt auch irgendwann ans Ziel und will sein Rad oder E-Bike sicher und standesgemäß verwahrt wissen. Aus Sicht einer Kommune kommt diesem Teil genauso eine große Bedeutung zu, wie dem Ausbau von Radwegen oder Radschnellverbindungen. In Zukunft machen Abstellanlagen oder Absperrvorrichtungen besonders in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur Sinn, denn E-Bikes sollten während der Verwahrung sicher und verlässlich geladen werden können. Eine sehr wichtige Faustregel gilt: Abstellanlage ist nicht gleich Radständer. Will man besonders ambitionierte Radfahrer mit hochwertigen Rädern für die Kommune als Mobilisten gewinnen, macht sich die Investition in hochwertige Rad-Abstellanlagen überaus Sinn. Vertrauen Sie uns, wenn wir sagen: Felgen- und Rahmen-Killer sind definitiv out!

Nachrüsten Fahrradparken – das ist zu beachten

  • überdachte Radabstellanlagen für max. 100 Fahrräder
  • versperrbar oder am Fahrradrahmen sicherbar
  • Bei Gebäuden, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums
  • Förderung als Pauschale, € 400 pro Abstellplatz
  • € 700 Förderung pro Abstellplatz mit einem E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung
  • Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
  • Voraussetzung: 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • Einreichung NACH Umsetzung (bis 6 Monate nach Anschaffung)

https://www.klimafonds.gv.at/call/aktionsprogramm-klimaaktiv-mobil-aktive-mobilitaet-und-mobilitaetsmanagement/ 

Immer mit (E-)nergie versorgt – E-Bike Ladeinfrastruktur

Gemäß der E-Mobilitätsoffensive vom österreichischen Klima- und Energiefonds wird gleichermaßen die Anschaffung von E-Fahrzeugen und die Bereitstellung von E-Ladeinfrastruktur gefördert. Besonders interessant für Kommunen, aber auch Betriebe in Kommunen ist der Aufbau von Sharing- oder Verleih-Systemen bis hin zu Investitionen in emissionsarme Mitarbeitermobilität. Denken Sie nur mal an die Vorbildwirkung, die von einem Bürgermeister oder Gemeindevertreter ausgeht, wenn er oder sie mit E-Bikes, Leih- oder Jobrädern in der Kommune unterwegs ist. Aus Sicht einer Kommune können bis zu sieben positive Effekte mit der Investition in aktive Mobilität erzielt werden. 1. Klima und Ressourcen schützen, 2. Kosten sparen, 3. Erreichbarkeit verbessern, 4. Verbesserung sozialer Begegnungen, 5. Reduktion der Luftschadstoffe, 6. Lärm senken und 7. die Gesundheit der Bevölkerung verbessern. Das sind doch gute Gründe, die Zukunft aktiv in die Hand zu nehmen, oder?

E-Mobilitätsoffensive des Österreichischen Klimafonds

  • Gefördert werden Fahrzeuge und E-Ladeinfrastruktur
  • Antragstellung ausschließlich online unter umweltfoerderung.at
  • bis 31.03.2023 und NACH Anschaffung (bis 9 Monate nach Kauf)
  • Keine Gebrauchtfahrzeuge / Ladestationen förderbar
  • Voraussetzungen: E-Mobilitätsbonusanteil (auf Rechnung vermerkt), 4 Jahre in Betrieb, und Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern

https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/220810_Leitfaden_E-Mobilita%CC%88t_Gewerbe_2022_RZ_BF_v1.1.pdf

Mit diesen Basis-Infos zum Thema Förderungen macht sich auch Ihre Kommune verlässlich auf den Weg in Richtung Zukunft der Mobilität. Die Erfindung des E-Bikes birgt immenses Potenzial, das Mobilitätsverhalten von uns Menschen positiv zu beeinflussen: mehr aktiv, mehr outdoor, mehr gesunde Bewegung und weniger mit dem Auto auf kurzen Strecken. Auch ohne Förderungen überwiegen für Ihre Kommune die Vorteile – informieren Sie sich noch heute.

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