E-Mobilty Förderungen für 2022 in Österreich – Nachrüstung Fahrradparken

e-mobility Förderungen 2022

Fahrradabstellanlagen inkl. Ladepunkte können auch im Rahmen eines Gesamtprojektes (wenn z.B. eine Gemeinde Radinfrastruktur baut) mitgefördert werden.

Neben den Fahrradabstellplätzen ist auch die E-Mobilitätsförderung (aktuelle Einreichfrist 31.03.2022) vor allem dort wo auch E-Autos geladen werden können interessant.

Gefördert werden Radabstellanlagen mit 400€/Abstellplatz oder 700€/Abstellplatz mit E-Ladepunkt (begrenzt auf max. 30% der Anschaffungskosten (Kosten der Anlage sowie Planung und Montage) sowie auf 100 Fahrräder), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Überdacht
  • Versperrbar (einzelner Abstellplatz oder bspw. versperrbarer Raum innerhalb eines Gebäudes) bzw. am Fahrradrahmen sicherbar
  • Bei einem Gebäude, das vor dem 01.01.2000 errichtet wurde (letzte Baubewilligung ausschlaggebend) mit
    • Mehr als 3 Wohneinheiten (Wohngebäude) und/oder
    • Mehr als 10 Arbeitsplätzen (Firmengebäude) und/oder
    • Mehr als 20 Ausbildungsplätzen (Bildungseinrichtung) und/oder
    • Mehr als 40 Kund:innen/Besucher:innen pro Tag (Geschäfte, Museen, …)
  • Errichtung
    • außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster)
    • nahe am Gebäudeeingang
    • barrierefrei (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar
  • RVS konform – Richtlinie 03.02.13 (Radverkehr)

Die Antragstellung erfolgt hier und erfolgt bis zu sechs Monate NACH der Rechnungslegung (bzw. bis 28.02.2022 – 12 Uhr). Zur Fördereinreichung sind folgende Punkte notwendig:

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Rechnung für die Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten
  • Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus schließlich erneuerbaren Energieträgern (bei der Errichtung von E-Ladepunkten)
  • Letztgültigen Baubescheid des Gebäudes
  • Bestätigung des Planers, dass alle baulichen Maßnahmen gemäß den aktuell gültigen Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 03.02.13 Radverkehr) ausgeführt werden.

Weitere Informationen gibt es hier bzw. im Leitfaden auf S. 14-16.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung unter +43 (0) 6463 / 640 91

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